Führerscheinuntersuchung
Führerscheinuntersuchungen:
Für die Erteilung eines Führerscheins sind je nach Klassen ärztliche Untersuchungen und eine Untersuchung des Sehvermögens erforderlich. Diese Untersuchungen können komplett im Rahmen eines Termins bei uns durchgeführt werden, ab sofort kann bei uns im Rahmen des Sehtests auch das Dämmerungssehen getestet werden:
1. PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E:
benötigen eine Sehtestbescheinigung nach § 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*
2. LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE: benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 45. Lebensjahr alle 5 Jahre:
• ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
3. Taxi / Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
• ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
• Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (kann nicht bei uns durchgeführt werden)